Unternehmensführung
Die EuroHealthNet-Partnerschaft hat zwei Leitungsgremien: den Vorstand, der sich aus Vertretern der Mitgliedsorganisationen zusammensetzt, und den Vorstand, der vom Vorstand gewählt wird. Es wird von einem Team mit Sitz in Brüssel, Belgien, besetzt. Die EuroHealthNet-Partnerschaft besteht aus Mitgliedern, assoziierten Mitgliedern und Beobachtern.
Generalrat
Der Vorstand ist das höchste Leitungsgremium, das für die Formulierung der EuroHealthNet-Politik verantwortlich ist. Sie besteht aus Mitgliedsorganisationen. Jedes Jahr kommen Delegierte der EuroHealthNet-Mitgliedsorganisationen zusammen. Dieses Treffen findet abwechselnd in Brüssel und in einem der vertretenen Mitgliedstaaten statt. Jede Delegation hat eine Entscheidungsrolle bei den Aktivitäten für das nächste Jahr und trägt den Vorstand und das EuroHealthNet-Büro zur Rechenschaft.
Weitere Informationen über die Tätigkeit des Generalrats finden Sie in unserem Jahresbericht.
Der Generalrat hat die Befugnis:
- Genehmigen Sie den Jahresbericht.
- Genehmigen Sie den Jahresabschluss und das Budget.
- Mitglieder des Vorstandes wählen und abberufen.
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern und Partnern, assoziierten Mitgliedern und Beobachtern.
- Prüfung und Genehmigung des jährlichen Arbeitsprogramms und des Budgets auf Anraten des Exekutivrats.
- Genehmigen Sie die Höhe der Jahresgebühren.
- Änderung der Satzung und Auflösung von EuroHealthNet.
Vorstand
Der Generalrat wählt die Mitglieder des Vorstandes. Die Vorstandsmitglieder haben eine Amtszeit von zwei Jahren, in denen sie jährliche Strategien, Arbeitspläne und Budgets entwickeln. Ein externer Gutachter informiert den Vorstand.
Mitglieder des Vorstands
Ehemalige Präsidenten
Ehemalige Direktoren
Erfahre mehr über uns