EuroHealthNet reagiert auf die Konsultation zu den EU-Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste
Die EU-Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste gehören zu den Eckpfeilern der EU-Medienpolitik und -regulierung. Diese Vorschriften fördern unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Medienunternehmen und die grenzüberschreitende Verbreitung von Medieninhalten, schützen die Zuschauer und stärken die kulturelle Vielfalt und den Medienpluralismus. Die Europäische Kommission hat ein Beratung die Auswirkungen und den Mehrwert der geltenden Regelungen zu bewerten und gegebenenfalls Vorschläge für deren Überprüfung vorzulegen.
EuroHealthNet begrüßt die Evaluierung/Überprüfung der audiovisuellen Mediendienste durch die Kommission, insbesondere deren Fokus auf das sich rasch entwickelnde digitale Medienumfeld, den Aufstieg des Influencer-Marketings und den ungleichen Schutz von Minderjährigen auf verschiedenen Plattformen und in den Mitgliedstaaten.
Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit in digitalen Räumen, und die dortige Werbung prägt ihre Vorlieben und Verhaltensweisen bis ins Erwachsenenalter, unter anderem in Bezug auf ihre Ernährung und den Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Suchtmitteln. Diese Schäden nehmen im Jugendalter nicht ab, da die Belastung und Anfälligkeit weiterhin hoch sind – daher muss der Schutz alle unter 18-Jährigen umfassen. Stärkere Maßnahmen der EU würden insbesondere Kindern in benachteiligten Lebenslagen zugutekommen, die oft stärker gefährdet sind und weniger Schutzmöglichkeiten haben, wodurch die Gefahr besteht, dass sich bestehende gesundheitliche Ungleichheiten verschärfen.
Der derzeitige Schutz ist unzureichend, und EuroHealthNet fordert daher dringend, darüber hinauszugehen und durchsetzbare Mindeststandards für AVMSD zu schaffen, und zwar wie folgt:
- Einführung verbindlicher, durchsetzbarer Pflichten für Dienste/Plattformen und die Marketingkette (Marken, Agenturen, Plattformen, Influencer) sowie Überwachung/Sanktionen (z. B. Sperrung von Websites und Diensten, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen).
- Schutz aller unter 18-Jährigen (ausdrücklich Jugendlicher).
- Dies erstreckt sich über Lebensmittel und Getränke hinaus auf schädliche/altersunangemessene Vermarktung von Produkten (Alkohol, Nikotin/ENDS, Glücksspiel) und auf die Ausnutzung von Verletzlichkeiten (Alter/Geschlecht/SES).
- Bei Lebensmitteln/Getränken, Einbetten der WHO/Europa-Nährstoffprofilmodell im verbindlichen Recht.
- Reduzierung der Exposition gegenüber Inhalten für gemischte Zielgruppen und modernen Formaten jenseits von Kinderprogrammen, einschließlich Influencer-Werbung/„Kidfluencing“, Platzierung und Sponsoring, Promotionen, Advergames, Dark Patterns und anderen persuasiven Techniken, die Minderjährige ansprechen.
- Gewährleistung der Kohärenz mit dem digitalen Besitzstand der EU (DSA) und der sich entwickelnden Agenda (Digital Fairness & AI Acts), um die Fragmentierung zu verringern und die grenzüberschreitende Durchsetzung zu ermöglichen.
- Die rechtlichen Verpflichtungen müssen mit dem EU-Ansatz zur psychischen Gesundheit, dem neuen EU-Plan für Herz-Kreislauf-Gesundheit, dem bevorstehenden EU-Anti-Armuts-Plan, dem neuen EPSR-Aktionsplan und den Strategien zur Generationengerechtigkeit in Einklang gebracht werden. Außerdem muss eine angemessene Finanzierung im nächsten MFR 2027-2034 sichergestellt werden.
Klarere AVMSD-Regeln würden die Rechte von Kindern besser schützen und vermeidbare Schäden im Zusammenhang mit kommerziellen Gesundheitsdeterminanten (Risiko nichtübertragbarer Krankheiten, Fettleibigkeit im Kindesalter, Auswirkungen auf die psychische Gesundheit, Suchtmittel/-dienstleistungen) reduzieren. Wir fordern die Umsetzung der Empfehlungen von JA Best-ReMap und laufende Arbeiten von JA PreventNCD.
Die Stellungnahme von EuroHealthNet zur Konsultation finden Sie hier.











