Investitionen in gesundheitliche Chancengleichheit durch den EU-Haushalt 2028–2034 – Beitrag zum Europäischen Wettbewerbsfonds
Beitrag zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission über den nächsten langfristigen EU-Haushalt (MFR)
Insbesondere im Hinblick auf den Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Wettbewerbsfonds (EKF) für den Zeitraum 2028–2034
Die Europäische Kommission bereitet den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), den langfristigen Haushalt der EU, vor, der 2028 in Kraft treten wird. Sie hat im Rahmen einer Reihe von Konsultationsbeiträgen um Stellungnahmen gebeten.
Mit dieser Stellungnahme reagierte EuroHealthNet auf den neuen Europäischen Wettbewerbsfonds (ECF). Der ECF ist ein neuer Bestandteil des mehrjährigen Finanzrahmens und zielt darauf ab, 14 einzelne Finanzierungsinstrumente des aktuellen MFR in einem Rahmen zu konsolidieren, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit in Technologien und strategischen Sektoren zu fördern, die für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von entscheidender Bedeutung sind.
EuroHealthNet antwortet
EuroHealthNet reichte eine Stellungnahme mit einer neutralen, vorsichtigen und bedingten Haltung zum vorgeschlagenen Europäischen Wettbewerbsfonds ein. EuroHealthNet vertritt die Position, dass der Fonds nur dann einen Mehrwert schaffen kann, wenn Schutzmaßnahmen im öffentlichen Interesse von Beginn an in das Grundgesetz und durch die Arbeitsprogramme fest verankert sind.
Gesundheit ist ein öffentliches Gut und ein Grundrecht: eine unerlässliche Voraussetzung für Resilienz, Vorsorge und nachhaltige Produktivität, und nicht bloß eine Ware oder ein Sicherheitsinstrument. EuroHealthNet argumentiert, dass jede Behauptung, der ECF stärke die Wettbewerbsfähigkeit, durch Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit, Chancengleichheit und Wohlbefinden belegt werden sollte, nicht nur durch Steigerungen der Industrieproduktion.
EuroHealthNet vertritt die Auffassung, dass der ECF nur dann einen Mehrwert bieten kann, wenn die Schutzmaßnahmen im öffentlichen Interesse von Anfang an durch Arbeitsprogramme im Grundgesetz verankert werden.
Weitere Einzelheiten, einschließlich vorgeschlagener rechtlicher Rahmenbedingungen, Leistungs- und Beteiligungsrahmen sowie beispielhafter Investitionsmenüs, sind in [Referenz einfügen] dargelegt. unser EinreichungsdokumentUnsere Unterstützung bleibt vorsichtig und ist an die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen geknüpft.











